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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 12. September 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen zu stellenden Anforderungen (erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung) sowie die Zulassung und Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen.

 

 

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