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Link zum Rechtstext

Saarländisches SicherheitsüberprüfungsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 4. April 2001

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).

Zweck dieses Gesetzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu schützen, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

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