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Link zum Rechtstext

Sächsisches Datenschutzgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen vom 25. August 2003

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er im Freistaat Sachsen durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

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