Neue amtliche Bezeichnung ab 1. Januar 2017: Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien
Link zum Rechtstext | Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet von Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der EU, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus Freiflächenanlagen, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der EU befinden. Sie ist anzuwenden für
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