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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG

Link zum RechtstextAromastoffe
Anhänge

Anhang I (Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe)
Anhang II (Liste herkömmlicher Lebensmittelmbereitungsverfahren)
Anhang III (Vorhandensein bestimmter Stoffe)
Anhang V (Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen)

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält unter angemessener Berücksichtigung des Umweltschutzes unter anderem zum Zweck der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit der Menschen

  • eine Gemeinschaftsliste von Aromen und Ausgangsstoffen, die zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassen sind (Anhang I),
  • Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln und
  • Regeln für die Kennzeichnung von Aromen.

Sie gilt für:

  • Aromen, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder dafür bestimmt sind
  • Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
  • Lebensmittel, die Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften enthalten
  • Ausgangsstoffe für Aromen und/oder Ausgangsstoffe für Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Sie gilt nicht für:

  • Stoffe mit ausschließlich süßem, saurem oder salzigem Geschmack
  • rohe Lebensmittel
  • nicht zusammengesetzte Lebensmittel und Mischungen von beispielsweise, aber nicht ausschließlich, frischen, getrockneten oder tiefgekühlten Gewürzen und/oder Kräutern, Teemischungen und Mischungen von teeähnlichen Erzeugnissen als solche, sofern sie nicht als Lebensmittelzutaten verwendet wurden

 

Review

In der nachfolgenden Tabelle listen wir die Änderungen der Aromastoffe ab dem 3. Quartal 2017 auf. Eine Übersicht der bisherigen Änderungen finden Sie hier.

FL-Nr.Chemische
Bezeichnung
CAS-Nr.JECFA-Nr.CoE-Nr.Reinheit des genannten Stoffes mind. 95 %,
sofern nicht anders angegeben
Einschränkungen der Verwendung:FußnoteBewertet
durch
Quelle
          
16.071*4,5-Epoxydec-2(trans)-enal

188590-62-7

1570-Mindestens 87 %;
sekundäre Komponente 8-9 % 4,5-Epoxydec-2(cis)-enal
-1EFSAVO 2017/1250 
          

... wird im Rahmen der Aktualisierungen fortgeschrieben ...

 

* wegen bestehender Sicherheitsbedenken gestrichen


 Handlungsempfehlung

Verwenden Sie nur zugelassene Aromen und Ausgangsstoffe, und halten Sie deren Verwendungsbedingungen in und auf Lebensmitteln ebenso wie die Kennzeichnungsregeln von Aromen ein.

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