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Link zum Rechtstext | Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 17. Dezember 2014 |
Kerninhalte | Diese Verordnung schreibt in der Anlage den Abfallwirtschaftsplan (Fachplan für Siedlungs- und Gewerbeabfälle) Bayern bis 2023 fort und erklärt seine Festlegungen
für verbindlich. Sie gilt für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, Abfallbeförderer, Makler und Händler von Abfällen, GSB und AVA sowie entsorgungspflichtige Körperschaften. |