Link zum Rechtstext | Sächsisches Datenschutzgesetz |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen vom 25. August 2003 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er im Freistaat Sachsen durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. |