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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 25. September 2007 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für -> Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke in Gebäuden, soweit diese der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen, -> Feuerstätten, die Gashaushaltskochgeräte sind, -> die Aufstellung und Räume von Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken nach Nummer 1 sowie von ortsfesten Verbrennungsmotoren, -> Abgasanlagen und Brennstoffversorgungseinrichtungen von Feuerstätten aller Art und für ortsfeste Verbrennungsmotoren. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |