You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 6
Next »
/wiki/spaces/KUN/overview
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | GUV-I 880 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Informationen gelten für Tätigkeiten im Rahmen der Anwendung von Kaltreinigern.
Unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-physikalischen und toxikologischen Eigenschaften der Kaltreiniger sollen sie Vorgesetzte unterstützen bei der - Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, einschließlich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können,
- Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln,
- Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall,
- Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- Ausarbeitung der Betriebsanweisungen und
- Durchführung der Unterweisungen.
|