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Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes Fulda

Rechtsebene

Fulda

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Abwasserverband Fulda (AVF) betreibt in Erfüllung der ihm von den Mitgliedsgemeinden übertragenen Pflicht zur Abwasserbeseitigung Abwasseranlagen als eine öffentliche Einrichtung. Er bestimmt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung. Durch die Satzung ist der AVF berechtigt zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten (a, b) oder Abholen (c, d) und Behandeln vona) Niederschlagswasser,b) Schmutzwasser,c) Schlamm aus Kleinkläranlagen,d) Abwasser aus Grubenzu erheben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Fulda

URL-Adresse

http://www.fulda.de/fileadmin/stadtverwaltung/fuldaer_ortsrecht/160407_90.2_Abwasserbeseitigungsatzung_01.01.2016.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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