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Link zum Rechtstext

Sportseeschifferscheinverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Führer von Yachten und Traditionsschiffen als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge

  • in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein,
  • in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
  • in der weltweiten Fahrt einen Sporthochseeschifferschein nach ihren Vorschriften erwerben können.

Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Scheine.

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