Kurzbezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung Landkreis Gifhorn |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Gifhorn vom 15. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Schwülper |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Gifhorn, zu dem die Gemeinde Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallbewirtschaftung als öffentliche Einrichtung unter der Bezeichnung „Kreisabfallwirtschaft Gifhorn" betreibt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallbewirtschaftung, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung. |
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Bezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung |
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