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Link zum Rechtstext

Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen vom 25. Februar 2011

Kerninhalte

Die nachfolgenden Vorschriften gelten für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.

Tags

GbVO; GefahrgutBeauftragtenV; GGBV; GGBVO; GefGutBeaufV; GefGutBeaufVO; GefahrGBeauftragtenV; GefahrGBeauftragtenVO; GefahrGutbeauftrV; GefahrGutbeauftrVO

 

 

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