Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007 |
Link zum Rechtstext | UIG NRW |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. |