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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Holzstaub (Ausgabe August 2008)

Link zum RechtstextTRGS 553

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos).

 

 

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