Bek. d. BMAS v. 20. 8.2020:
Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLPVerordnung“ wird aufgehoben.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (Ausgabe Dezember 2009) |
Link zum Rechtstext | BekGS 408 |
Kerninhalte | Diese Bekanntmachung erläutert Maßnahmen und Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die während der in der CLP-Verordnung genannten Übergangsfristen zu berücksichtigen sind. Sie unterstützt den Arbeitgeber während des Umstellungsprozesses, der sich aus der neuen Einstufung und Kennzeichnung ergibt, im Hinblick auf den Arbeitsschutz. |