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Kurzbezeichnung

Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzung Helmstedt

Bezeichnung

Satzung der Stadt Helmstedt über die Abwasserbeseitigung vom 18. Dezember 2018 und Satzung über die Erhebung von Gebühren der Stadt Helmstedt für die Abwasserbeseitigung vom 29. November 2019

Rechtsebene

Helmstedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Helmstedt zur Beseitung des in ihrem Gemeindegebiets anfallenden Abwassers jeweils eine öffentliche Einrichtung zur
a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung
b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung
c) Beseitigung des Inhalts von abflusslosen Sammelgruben und des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.
Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen.

Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

https://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwasserbeseitigungssatzung.PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

https://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht_neu/Abwassergebuehrensatzung.pdf

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