Link zum Rechtstext | Saarländisches SicherheitsüberprüfungsG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 7. Juli 2021 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |
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