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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen (Ausgabe Februar 2008)

Link zum RechtstextDGUV Regel 109-001

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen.

Sie behandelt ausschließlich die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.

 

 

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