Bezeichnung/Link zum Rechtstext | BGV A6 - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) Nr. 10 - Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik vom 1. April 1996 - in der Fassung vom 1. Februar 2003 |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die nach § 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben. AUFGEHOBEN |