Link zum Rechtstext | Sächsisches Integrationsgesetz |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
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Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Integration). |
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