Link zum Rechtstext | Umweltverträglichkeitsprüfung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, sowie die Durchführung der Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen (Strategische Umweltprüfung) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments im Freistaat Sachsen. |