Link zum Rechtstext | Saarländisches SicherheitsüberprüfungsG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 4. April 2001 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |