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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sächsische Wasserbuchverordnung vom 8. Januar 1999

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Pflicht, für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser zur Übersicht und zum Nachweis getroffener wasserrechtlicher Entscheidungen und bestehender Rechtsverhältnisse Wasserbücher zu führen und legt die eintragungspflichtigen wasserrechtlichen Entscheidung und Rechtsverhältnisse fest.

 

 

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