Link zum Rechtstext | Wettbewerbsregistergesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz wird ein zentrales bundesweites Register beim Bundeskartellamt zur effektiven Bekämpfung und Prävention von Korruption und Wirtschaftskriminalität sowie zum Schutz des freien Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen eingerichtet. Es normiert unter anderem die Verpflichtung und das Recht öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber zur Registerabfrage vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen von Teilnahmewettbewerben bei eigenständiger Prüfung und Entscheidung über den Ausschluss eines Unternehmens. |
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