Link zum Rechtstext | Bundeseisenbahngebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung berechtigt das Eisenbahn-Bundesamt und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Regulierungsbehörde), für ihre individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz Gebühren und Auslagen zu erheben. |
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