Link zum Rechtstext | Gefahrgutbeauftragtenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen. Sie gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst. |
Tags | GbVO; GefahrgutBeauftragtenV; GGBV; GGBVO; GefGutBeaufV; GefGutBeaufVO; GefahrGBeauftragtenV; GefahrGBeauftragtenVO; GefahrGutbeauftrV; GefahrGutbeauftrVO |
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