AVO SH

 



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AusgleichsVO

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Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten vom 7. März 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Ausgleichszahlungen an Personen, die Grundstücke land- oder forstwirtschaftlich oder für Zwecke des Erwerbsgartenbaus auf eigene Rechnung in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten nutzen.