AVO SH
Link zum Rechtstext | AusgleichsVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Ausgleichszahlungen an Personen, die Grundstücke land- oder forstwirtschaftlich oder für Zwecke des Erwerbsgartenbaus auf eigene Rechnung in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten nutzen. |