KomAbwVO SH

 



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Kommunal-AbwasserVO

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und dem Schutz oberirdischer Gewässer vor schädlichen Auswirkungen kommunalen Abwassers und erklärt die Küstengewässer von Nord- und Ostsee als empfindliche Gebiete sowie die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Schleswig-Holstein als Einzugsgebiete von empfindlichen Gebieten im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie.

Sie gilt für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von biologisch abbaubarem Abwasser bestimmter Industriebranchen.