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Indirekteinleiterverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 20. Juni 2023

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen von
-> Grundwasser, das Stoffe enthält, die in der Abwasserverordnung durch Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung begrenzt sind
-> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind
-> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung an das Abwasser keine Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

Die Verordnung regelt insbesondere
-> Anzeigevoraussetzungen
-> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch Sachverständige
-> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch die für die Gewässeraufsicht zuständige Wasserbehörde
-> Bestehende Indirekteinleitungen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)WHG_Sum_MoC
Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. September 2023
Review vom 01. September 2023
Review vom 04. Juli 2023
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 04. Januar 2022