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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg vom 15. August 2014

Link zum RechtstextBbgEltBauV

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über ein Kilovolt,
-> ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und
-> zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen
in Gebäuden.
Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung.

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