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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | BbgEltBauV |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von - Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über ein Kilovolt,
- ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
- zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
in Gebäuden. |