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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg vom 15. August 2014

Link zum RechtstextBbgEltBauV

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

  • Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über ein Kilovolt,
  • ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
  • zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen

in Gebäuden.

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