Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem vom 26. Juli 2018 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Bedingungen für die Inbetriebnahme von Bestandteilen des Eisenbahnsystems nach Maßgabe der Richtlinie 2008/57/EG. Sie ersetzt mit Inkrafttreten die Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems vom 5. Juli 2007 (TEIV). |
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