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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Implantateregistergesetz |
Kerninhalte | Zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung mit Implantaten wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein Implantateregister unter der Bezeichnung „Implantateregister Deutschland" errichtet und geführt. Das Implantateregister dient -> dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und von Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate, -> der Informationsgewinnung über die Qualität der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, -> der Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, -> der Medizinproduktevigilanz und der Marktüberwachung, -> statistischen Zwecken als Grundlage für --> die Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, --> die Qualitätsberichterstattung im deutschen Gesundheitswesen und --> die Marktbeobachtung und die Medizinproduktevigilanz, -> wissenschaftlichen Zwecken. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2021 Review vom 08. Juni 2021 I ; II Review vom 01. Dezember 2020 Review vom 01. Juni 2020 I ; II |