Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen vom 14. März 2019 |
Link zum Rechtstext | TRBS 1201 Teil 4 |
Kerninhalte | Dieser Teil der TRBS 1201 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) hinsichtlich der Prüfart, des Prüfumfangs und der Prüftiefe für Prüfungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 und nach §§ 15, 16 und 19 BetrSichV. Er gilt ergänzend zu den Anforderungen der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. |