Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015

Link zum Rechtstext

Hafensicherheitsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Sicherheit in den nordrhein-westfälischen Häfen und Hafenanlagen, insbesondere dem Schutz vor Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen). Es dient der Ausführung sowie der Umsetzung der Vorgaben folgender internationaler Vorschriften, soweit diese nicht bereits unmittelbar gelten.

Es findet Anwendung
-> auf Hafenanlagen, in denen
--> Fahrgastschiffe unter Einschluss von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen oder
--> Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 und darüber unter Einschluss von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen abgefertigt werden, soweit es sich hierbei um Seeschiffe handelt, die in der Auslandsfahrt eingesetzt werden,
-> auf Häfen, in denen sich vorstehende Hafenanlagen befinden und
-> auf im Einzelfall festgelegte, außerhalb der definierten Hafengrenzen liegende, zentrale Versorgungseinrichtungen für die Hafennutzung.

  • No labels