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Link zum Rechtstext

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung vom 2. Dezember 2021

Kerninhalte

Diese Verordnung ist anzuwenden auf
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe,
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten festen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 Megawatt oder mehr verwendet werden,
-> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten gasförmigen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 Megawatt oder mehr verwendet werden,
-> den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen erzeugten Strom.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 07. Dezember 2021
Review vom 07. September 2021
Review vom 05. Januar 2021
Review vom 01. Juli 2020



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