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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung vom 2. Dezember 2021 |
Kerninhalte | Diese Verordnung ist anzuwenden auf -> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe, -> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten festen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 Megawatt oder mehr verwendet werden, -> die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzten gasförmigen Biomasse-Brennstoffe, die in Anlagen im Sinne von § 3 Nummer 1 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 Megawatt oder mehr verwendet werden, -> den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen erzeugten Strom. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 07. Dezember 2021 Review vom 07. September 2021 Review vom 05. Januar 2021 Review vom 01. Juli 2020 |