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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.

 

 

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