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Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausführung des TierNebG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige nach dem TierNebG, legt die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten fest und regelt die Einzugsbereiche, Kosten und Entgelte. |