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Link zum Rechtstext

Transparenzregistergebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister vom 19. Dezember 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung berechtigt die registerführende Stelle, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz Gebühren zu erheben.

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