Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Erheben von Gebühren für Leistungen des Umweltbundesamts oder der nach § 40 Absatz 1 des ElektroG beliehenen Gemeinsamen Stelle. Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der Gebührenermäßigung und -befreiung – in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2). |
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