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Link zum Rechtstext

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Es regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fest.

Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll es das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.

Es gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
  • Beleuchtungskörper
  • elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinprodukte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • automatische Ausgabegeräte
TagsElektroGesetz; Elektrogesetz; EElektronikgerätegesetz; EElektronikgeräteGesetz; EElektronikgeräteG; EElektroGG; EElektroGGesetz; ElektroElektronikGeräteGesetz; ElektroElektronikGerätegesetz
Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. November 2020
Review vom 01. November 2020
Review vom 02. Oktober 2020
Review vom 01. Juni 2020 I ; II



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