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Link zum Rechtstext

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung von Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien (vormals

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung

der Förderung

für Strom aus erneuerbaren Energien

)

vom

11

10.

Juli 2016

August 2017

Kerninhalte

Im Interesse einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Angleichung der Rahmenbedingungen in den europäischen Strommärkten, insbesondere mit den an das Gebiet

von

der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Mitgliedstaaten der

EU

Europäischen Union, regelt diese Verordnung die grenzüberschreitende Ausschreibung des Zahlungsanspruchs für Strom aus

Freiflächenanlagen

Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die sich im Bundesgebiet oder im Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der

EU

Europäischen Union befinden.

Sie ist anzuwenden für
1. gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibungen,
2. geöffnete nationale Ausschreibungen (mit Ausnahme von Teil 6) und
3. geöffnete ausländische Ausschreibungen (mit Ausnahme der Teile 2 bis 5 und 8).

Links zur RechtsänderungReview vom 05. Januar 2021