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Link zum Rechtstext | VOC-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der in Anhang I genannten Anlagen, in denen unter Verwendung organischer |
Lösungsmittel Tätigkeiten nach Anhang II ausgeführt werden, |
sofern der |
Lösungsmittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerte überschreitet. |
Bei Anlagen, in denen eine bestimmte Tätigkeit in mehreren Teilanlagen, Verfahrensschritten oder Nebeneinrichtungen ausgeführt wird, ist für den |
Lösungsmittelverbrauch die Summe der jeweiligen |
Teillösungsmittelverbräuche maßgebend. |
31. Bundesimmissionsschutzverordnung; Einunddreißigste Bundesimmissionsschutzverordnung; 31. BundesimmissionsschutzV; Einunddreißigste BundesimmissionsschutzV; 31. BundesimmissionsschutzVO; Einunddreißigste BundesimmissionsschutzVO; VOC-Verordnung; VOCV; VOCVO; VOC-V; VOC-VO
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Immissionsschutz; BetrIng_SumMitteilung; F1_SumBericht; F2_SumImmission |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Februar 2024 |