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Link zum Rechtstext | Giftinformationsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Inhalt und Form von Mitteilungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung, die
Entsprechende Meldeformulare sind dem stehen im Anhang der Verordnung zur Verordnung beigefügtVerfügung. |