Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Note

Aufgehoben ab 24. Oktober 2015 durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten!


Link zum Rechtstext

Elektrogesetzordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nr. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde vom 10. Juli 2006

 

Kerninhalte

In dieser Verordnung ist festgelegt, dass das Umweltbundesamt für die die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die in der Regel die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, zuständig ist.

 

...