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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz vom 10. April 2003

Link zum RechtstextLPlG - Rheinland-Pfalz

Kerninhalte

Die Raumordnung soll das Land und seine Teilräume so entwickeln, dass 1.

  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft gewährleistet ist, 
2.
  • sie den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert, 
3.
  • sie die Standortvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung sichert und verbessert, 
4.
  • sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen hält, 
5.
  • gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen gesichert oder hergestellt werden, 
6.
  • sie zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beiträgt, 
7.
  • sie den besonderen Möglichkeiten und Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung trägt
und
  • und 
8.
  • sie dem besonderen Anspruch junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung gerecht wird.