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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | LPlG - Rheinland-Pfalz |
Kerninhalte | Die Raumordnung soll das Land und seine Teilräume so entwickeln, dass 1. - die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft gewährleistet ist,
2. - sie den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert,
3. - sie die Standortvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung sichert und verbessert,
4. - sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen hält,
5. - gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen gesichert oder hergestellt werden,
6. - sie zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beiträgt,
7. - sie den besonderen Möglichkeiten und Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung trägt
und 8. - sie dem besonderen Anspruch junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung gerecht wird.
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