/wiki/spaces/KUN/overview 7 DGUV 7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Holzstaub |
(Ausgabe |
Februar 2019) | |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese |
Sie stellt dem Anwender anhand von Beispielen Informationen zur Verfügung, wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können. Damit wird der Stand der Technik beim Absaugen und Aufsaugen von Holzstäuben beschrieben.
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DGUV Information gilt für alle Betriebe, die Holz und Holzwerkstoffe – soweit dabei Holzstaub entsteht – bearbeiten oder verarbeiten, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Sie soll die Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitsgefahren durch Holzstaub unterstützen. Für holzbe- und -verarbeitende Unternehmen steht dabei die TRGS 553 „Holzstaub“ von August 2008 im Vordergrund. | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Oktober 2020 |