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Link zum Rechtstext

Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-

Kostenverordnung

Gebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom

6

20.

Juli 2005

Oktober 2015

Kerninhalte

Diese Verordnung

, die alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG betrifft,

regelt das Erheben von Gebühren

und Auslagen für Amtshandlungen der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 ElektroG oder der von dieser beliehenen Gemeinsamen Stelle nach § 17 Abs. 1 ElektroG

für Leistungen des Umweltbundesamts oder der nach § 40 Absatz 1 des ElektroG beliehenen Gemeinsamen Stelle.

Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der

Kostenermäßigung

Gebührenermäßigung und

Kostenbefreiung

-befreiung – in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2).