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Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz- |
Gebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom |
Kerninhalte | Diese Verordnung |
regelt das Erheben von Gebühren |
für Leistungen des Umweltbundesamts oder der nach § 40 Absatz 1 des ElektroG beliehenen Gemeinsamen Stelle. Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der |
Gebührenermäßigung und |
-befreiung – in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2024 |