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Link zum Rechtstext | Saarländisches SicherheitsüberprüfungsG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung) |
Zweck dieses Gesetzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu schützen, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.
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, sowie den Schutz von Verschlusssachen. | |
Links zur Rechtsänderung |